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  • DAC7 und der neue digitale Posteingang des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)

    DAC7 und der neue digitale Posteingang des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)

    Die erstmalige Übermittlung der DAC7-Meldung über die neue BZSt-Massendatenschnittstelle DIP (Digitaler Posteingang) bis zum 31. März 2024 stellt Betreiber digitaler Plattformen vor neue Herausforderungen. Dabei ist zunächst die Betroffenheit einer Plattform zu bestimmen, die Informationen über die Anbieter auf den Plattformen qualitätszusichern und die Meldung über die neue BZSt-Schnittstelle durchzuführen.

    Hintergrund

    Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG) trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Das Gesetz ist Teil des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 (sog. DAC7) und zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2730).

    Europäischer Informationsfluss

    Demnach sind Plattformbetreiber gemäß des PStTG verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen dem BZSt Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt werden. Es müssen Informationen über Anbieter im Inland und im Ausland gemeldet werden. Die zuständigen deutschen Finanzämter und die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten tauschen diese Informationen automatisiert aus. Es gilt, besondere Sorgfalt walten zu lassen, wenn steuerliche Informationen automatisiert gemeldet und europaweit geteilt werden.

    Betroffenheit, Datenqualität, Meldung

    Im ersten Schritt ist meist unklar, ob sich eine Plattform im Sinne des PStTG als solche qualifiziert. Nach einer Erstanalyse der Betroffenheit und der Prüfung auf die Verfügbarkeit von Daten gilt es, die Anbieter auf der Plattform zur Aktualisierung der Informationen wie z. B. deren Steueridentifikationsnummer und Adresse aufzufordern sowie die benötigten Informationen zusammenzutragen. Für die Kommunikation und Bereitstellung der zu übermittelnden Informationen an die Anbieter müssen neue Prozesse geschaffen und ggf. Anpassungen an den Plattformen vorgenommen werden. Auch eine Änderung der AGB gilt es in diesem Zuge zu prüfen. Mit dem Mazars DAC7-Tool wird eine universelle Excel-Schnittstelle bereitgestellt, die DAC7-Informationen automatisiert in das technische Format konvertiert und über die neue DIP-Schnittstelle an das BZSt überträgt. Neben der Bewältigung der technischen Herausforderungen unterstützt Mazars im DAC7-Prozess bei der Analyse der Betroffenheit, der Datenqualitätsprüfung, dem Aufsetzen der notwendigen neuen Prozesse bis hin zur Konvertierung und Übermittlung der Meldung.

    Autor

    Christian Würschinger
    Tel.: +49 89 350 00 2390

  • Die E-Rechnung – nicht nur ein lästiges Übel

    Die E-Rechnung – nicht nur ein lästiges Übel

    Die Papierrechnung hemmt die Digitalisierung – diese Erkenntnis war einer der Treiber für den Richtlinienentwurf „VAT in the Digital Age“ der EU-Kommission. Die Zukunft der Rechnung basiert auf der EU-Norm CEN 16931. Bei der Übersetzung umsatzsteuerlicher, rechtlicher und organisatorischer Anforderungen in dieses starre Format ergeben sich vielfältige Fragen und Herausforderungen, aber auch Chancen.

    Hintergrund

    Nur der Rechnungsaussteller kann innerhalb bestimmter Übergangsfristen wählen, ob er statt der E-Rechnung noch eine sonstige Rechnung ausstellt. Der Rechnungsempfänger ist an die Entscheidung des Ausstellers gebunden und muss den Empfang von E-Rechnungen technisch ermöglichen, und dies nach derzeitigem Stand bereits ab dem 1. Januar 2025.

    Die Datenqualität wird entscheidend sein

    Der Rechnungsaussteller wird die Rechnungen gemäß dem EN-16931-Standard erstellen, der in Form einer Taxonomie über obligatorische und optionale Felder definiert wurde. Dabei sind Angaben möglich bzw. vorgesehen, die über die verpflichtenden Rechnungsangaben des § 14 Abs. 4 UStG hinausgehen. Für viele Sachverhalte ist derzeit unklar, wie sie innerhalb des vorgegebenen Standards abzubilden sind. Die Mussfelder erfordern eine Standardisierung und Harmonisierung der Rechnungsstellungsprozesse, da darin Informationen enthalten sind, die üblicherweise nur vertraglichen oder informellen Charakter haben. Die Harmonisierung und der Aufbau eines gleichen Verständnisses zwischen Kreditor und Debitor bei der Verwendung der EN-16931-Felder und -Inhalte wird von entscheidender Bedeutung sein, wenn es um die automatische Weiterverwendung der E-Rechnungsdaten geht. Um die praktischen Erfahrungen aus der Wirtschaft in die Weiterentwicklung des EN-16931-Standards einfließen zu lassen, hat die Europäische Kommission die „eInvoicing Technical Advisory Group“ formiert, in der auch Mazars vertreten ist.

    Die E-Rechnung ist nur ein Prozessschritt

    Die Umstellung auf die E-Rechnung ist in erster Linie die Ersetzung von Papier und PDF durch eine technische XML-Datei. Bei Großunternehmen ist der Abrechnungsprozess über die bisherigen Standards wie z. B. EDIFACT meist schon automatisiert. Mit der neuen Verpflichtung zur E-Rechnung werden nunmehr alle Unternehmen betroffen sein. Eine frühzeitige Evaluation eines neuen digitalen Bestellprozesses samt Bestellbestätigung und späterer Rechnungsstellung ermöglicht einen hohen Automatisierungsgrad, da diese drei Prozessschritte über die neue E-Rechnung abgebildet werden können. ERP-System-Anbieter werden die Funktionalitäten der E-Rechnung weitestgehend umsetzen, wobei rechnungsstellende Altsysteme auf die Erweiterbarkeit zur E-Rechnung überprüft werden müssen. Gleichzeitig gilt es, die Qualität der gelieferten obligatorischen und optionalen Felder automatisiert zu prüfen, um weiterführende buchhalterische Prozesse und aufbauende Reportingprozesse wie die Intrastat-Meldung automatisiert erstellen zu können. Die E-Rechnung ist eine Chance auf die Überarbeitung wesentlicher Prozesse im Unternehmen und bietet eine hohe Automatisierungsmöglichkeit.

    Autor*innen

    Christian Würschinger
    Tel.: +49 89 350 00 2390

    Birgit Jürgensmann
    Tel.: +49 211 83 99 300